Auftrag & Förderung
Unsere gesetzlichen Grundlagen und Förderaufträge
Die Finanzierung erfolgt derzeit über eine institutionelle Förderung durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) im Rahmen der überörtlichen Jugendhilfeplanung des sächsischen Landesjugendamtes (LJA) und einer zeitlich begrenzten Projektförderung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bis einschließlich 2028.
Gemäß der Neufassung des § 9 Nr. 3 SGB VIII sind im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nicht binären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern.
In Verbindung mit § 1 SGB VIII ergibt sich der individuelle Förderauftrag von Kindern und Jugendlichen aller Geschlechter als Recht auf „Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“. Laut §1 Abs. 3 S. 5 SGB VIII soll Jugendhilfe dazu beitragen, „positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“
In Sachsen widerspiegelt sich die Umsetzung des Gesetzes in der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe bei der Erbringung von Angeboten des überörtlichen Bedarfs (FRL überörtlicher Bedarf) vom 12. März 2020, (SächsABI. S.319).
Perspektiven wahrnehmen
Für unseren Auftrag leitet sich daraus ab, die Perspektiven von cis Jungen sowie trans*, inter* und nicht binären Kindern und Jugendlichen, deren Geschlechtsidentität sich auf Männlichkeitsvorstellungen bezieht, wahrzunehmen, Faktoren positiver Lebensbedingungen auszumachen und diese als Grundlage unserer überörtlichen Angebote zu verstehen.
Innovationsprojekt
Des Weiteren wird das zeitlich befristete Projekt „Brücken, die uns näher rücken – Begegnungen von Jungen und jungen Männer mit und ohne Rassismuserfahrung in Sachsen“ als Innovationsprojekt über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf Grundlage des eingereichten Ziel- und Maßnahmenplans gefördert.
Förderungen
Die Landesfachstelle Jungenarbeit & Geschlechterreflexion bedankt sich bei den Fördermittelgeber*innen:
Außerdem danken wir Aktion Mensch für die finanzielle Unterstützung beim Abbau von digitalen Barrieren durch den Aufbau dieser Homepage.